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Diensthaftpflichtversicherung für PMAnw u. PKAnw.

Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt im privaten wie im dienstlichen Bereich. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Missgeschicke, die einen Schaden verursachen. Wenn allerdings Schäden an hohen Sachwerten entstehen oder gar Personen zu Schaden kommen, geht es schnell um hohe Summen, die ersetzt werden müssen.
Dies gilt auch in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Bundespolizei. Der Beste weg zu Ihrer Diensthaftpflicht ist die Mitgliedschaft bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr dich in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftest du unbeschränkt. Und das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist Vorsicht besser als Nachsicht.